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BDEW-Empfehlungen zum Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Der BDEW stellt aktuelle Schwerpunkte aus Sicht der Energie- und Wasserwirtschaft vor.

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Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für sechs Monate den Vorsitz im Rat der EU. Das finale Programm der deutschen Ratspräsidentschaft wurde am 24. Juni 2020 durch das Bundeskabinett verabschiedet und wird am 30. Juni 2020 veröffentlicht.

Die deutsche Ratspräsidentschaft steht im Zeichen der Bewältigung der Covid19-Pandemie.  Die oberste Priorität liegt neben der nachhaltigen Eindämmung des Corona-Virus, insbesondere am wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas. Neben den thematischen Schwerpunkten des „European Green Deal“ und der digitalen Transformation werden daher vor allem die Verhandlungen zum „EU-Recovery“-Paket und dem mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 von überragender Bedeutung sein.

Der BDEW hat bereits im November 2019 konkrete Vorschläge zur Prioritätensetzung der deutschen Ratspräsidentschaft mit Blick auf eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, Klimaschutz, den Schutz der Trinkwasserressourcen und eine hohe Qualität der Abwasserentsorgung in Europa gemacht. Auf Basis des Arbeitsprogramms der deutschen Präsidentschaft der seit dem 15. Juni 2020 in den Fachministerräten vorgestellt wird, hat der BDEW seine Empfehlungen nun aktualisiert.

Der BDEW unterstützt nachdrücklich, dass Deutschland den „European Green Deal“ und die Digitalisierung in den Mittelpunkt stellt und einen zügigen Abschluss der Verhandlungen zum „EU Recovery Plan“ und dem mehrjährigen Finanzrahmen anstrebt. Beide Kernbereiche werden erheblich zu einer wirtschaftlichen Erholung beitragen und insbesondere nachhaltiges Wachstum fördern. Der Recovery-Plan sollte deshalb das zentrale Instrument werden, um die Wirtschaft zukunftsfest aufzustellen und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Im Hinblick auf die wasser- bzw. umweltpolitische Ausrichtung der EU sind ist die Umsetzung des Vorsorge- bzw. Verursacherprinzips als Leitgedanke zu verankern.

Aus Sicht des BDEW sollte Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um insbesondere zu folgenden Schwerpunkten die notwendigen Diskussionen und Entscheidungen in der EU voranzutreiben bzw. anzustoßen:

• den „European Green Deal und ein europäisches Klimagesetz mit den entsprechenden ambitionierten Klimazielen und Maßnahmen für 2030 und 2050;

• den EU-Rahmen für erneuerbare und dekarbonisierte Gase im Rahmen der „Energy System Integration“-Strategie und für einen strategischen Fahrplan für eine Wasserstoffwirtschaft; 

• die gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 und die Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft;

• die Anpassung der KMU-Definition, um geeignete Rahmenbedingungen, mittels substanzieller Bürokratieentlastung zu schaffen;

• die Anpassung des Beihilferechts zur Sicherstellung von Flexibilität, fairer Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit im Rahmen der Umsetzung des European Green Deals und 

• die Modernisierung des digitalen Rechtsrahmens und die weitere Vertiefung des digitalen Binnenmarktes. 

Die BDEW Stellungnahme finden Sie weiter unten (Anhang).

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