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BDEW fordert Anpassung bei EKII-Zinsermittlung für deutsche Strom- und Gasnetzbetreiber

Die deutschen Strom- und Gasnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Für den Ausbau und den Betrieb der Netze ist eine stabile und kapitalmarktgerechte Verzinsung des eingesetzten Kapitals unverzichtbar. Allerdings droht für die 4. Regulierungsperiode ein drastisches Absinken des Zinssatzes für das für die vorgegebene Quote von 40 Prozent übersteigende Eigenkapital (EKII) auf unter 1,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund sieht der BDEW dringenden Handlungsbedarf und fordert die Orientierung an Fremdkapitalzinskonditionen.

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Die Vorgehensweise bei der Verzinsung des von den Strom- und Gasnetzbetreibern eingesetzten Eigenkapitals ist in der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung in § 7 geregelt. Danach ist der Anteil des Eigenkapitals, der die vorgegebene 40-Prozentquote übersteigt, mit dem sog. „EKII“-Zinssatz zu verzinsen. In § 7 Abs. 7 Strom/Gas NEV sind zur Zinsermittlung drei Reihen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen vorgesehen und die Bildung eines rückwärtsgerichteten 10-Jahres-Durchschnitts. Zwei dieser Reihen berücksichtigen keine adäquate Risikokomponente für die Fremdfinanzierung von Netzbetreibern.

Der BDEW hat NERA Economic Consulting beauftragt (NERA-Gutachten im Auftrag des BDEW), die Auswirkungen dieser Regelungen zu analysieren. Die Analyse zeigt, dass die Beibehaltung der aktuellen NEV-Regelungen zur Folge hätte, dass in der kommenden fünfjährigen 4. Regulierungsperiode (Gas: 2023 – 2027; Strom: 2024 – 2028) ein signifikanter Anteil des betriebsnotwendigen Anlagevermögens von Strom- und Gasnetzbetreibern – bis zu 60 Prozent – mit einem Zinssatz von unter 1,5 Prozent verzinst würde (EKII-Zinssätze der 3. Regulierungsperiode: 2,72% für Stromnetze und 3,03% für Gasnetze). Damit werden die tatsächlichen Fremdkapitalkosten deutscher Netzbetreiber nicht abgebildet.

Position des BDEW

Der BDEW hat zur zukünftigen EKII-Verzinsung ein Positionspapier erarbeitet und fordert darin die Verwendung der Reihe von Anleihen von Unternehmen (Gesamtmarkt „Nicht MIF“) für die EKII-Zinssatz-Ermittlung. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung. Diese Reihe findet bereits in den aktuellen NEV-Reihen Berücksichtigung und bildet angemessene Fremdkapital-Zinskonditionen für Strom-und Gasnetzbetreiber ab, da sie durchschnittlich den nachweisbaren Fremdkapitalkosten von Netzbetreibern entspricht. Zudem ist sie öffentlich verfügbar und wird bereits von der Bundesnetzagentur bei der Kostenprüfung der Fremdkapitalkosten verwendet. In dem Gutachten von NERA Economic Consulting wird diese Lösungsmöglichkeit ausgeführt.

Der BDEW setzt sich derzeit auch im Rahmen des Branchendialogs zur Anreizregulierung beim Bundeswirtschaftsministerium dafür ein, dass eine sachgerechte Regelung für die zukünftigen Regulierungsperioden erfolgt.

Weitere Informationen

Vertiefende Informationen zu Regulierungsthemen bietet der BDEW-Informationstag „Erlösobergrenzen und Netzentgelte 2020“ am 17. September 2019 in Mannheim.

Auf dem Informationstag vermitteln Experten der Anreizregulierung und Netzwirtschaft praxisorientiertes und direkt anwendbares Wissen zu den für 2020 geltenden Erlösobergrenzen und zur Umsetzung der Netzentgeltkalkulation. Im Blickpunkt sind dabei auch die angekündigte Novellierung der Anreizregulierungsverordnung und weitere Anpassungen im Rechtsrahmen.

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