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BDEW nimmt Stellung zum Effizienzbenchmarking der Gasverteilernetzbetreiber

Das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultierte Benchmarking-Modell der 3. Regulierungsperiode für Gasverteilernetzbetreiber berücksichtigt aus BDEW-Sicht nicht ausreichend die Heterogenität der Versorgungsaufgaben bei der Ermittlung der Effizienzwerte und führt somit zu Verzerrungen. Der BDEW sieht weitere erhebliche methodische Schwächen in dem konsultierten Modell.

Zu dem am 21. Dezember 2018 von der BNetzA veröffentlichten Gutachtenentwurf haben BDEW, VKU und GEODE am 18. Februar 2019 fristgerecht Stellung genommen. Die Effizienzwerte sind ein wesentlicher Bestandteil der festzulegenden unternehmensindividuellen Erlösobergrenzen, entsprechend wichtig ist die sachgerechte Ausgestaltung des Benchmarking-Modells. BDEW, VKU und GEODE fordern in der gemeinsamen Stellungnahme eine sachgerechte und ARegV-konforme Ausgestaltung des Gas-Benchmarking-Modells sowie die Berücksichtigung relevanter methodischer Aspekte.

Kernthemen der Stellungnahme für Gasverteilernetzbetreiber

Konkret stellt der BDEW folgende Forderungen:

  • Die von der ARegV als gleichrangig anzuwendenden Methoden (SFA und DEA) müssen bei der Durchführung des Effizienzbenchmarkings sachgerecht ausgestaltet werden, um valide Ergebnisse zu erhalten.
  • Heterogene Versorgungsaufgaben der Gasverteilernetzbetreiber müssen bei der Ermittlung der Effizienzwerte berücksichtigt werden.
  • Bei der Ausreißeranalyse ist eine sachgerechte Durchführung notwendig, um Verzerrungen und die Ermittlung falscher Effizienzwerte zu verhindern.
  • Unplausible Effizienzwertentwicklungen muss die BNetzA identifizieren und prüfen.
  • Es ist notwendig, die Datenqualität und -validität sicherzustellen. Die Vollständigkeit und das Vorliegen belastbarer Datensätze ist eine Grundvoraussetzung für ein sachgerechtes Effizienzbenchmarking.

BDEW/VKU/GEODE-Projekt Benchmarking Transparenz

Die Stellungnahme wurde mit Unterstützung des BDEW/VKU/GEODE „Benchmarking Transparenz Projektes“ (BMT) erarbeitet. So konnten die formulierten Kritikpunkte auch analytisch herausgearbeitet werden. Das BMT-Projekt ermöglicht den Teilnehmern neben der qualifizierten Einzelanalyse des Effizienzwerts weitere individuelle Betrachtungen (z.B. zur Untersuchung des eigenen Standorts oder zur Absicherung etwaiger Investitionsentscheidungen). Es besteht für alle Strom- und Gasverteilernetzbetreiber jederzeit die Möglichkeit, an dem verbändeübergreifenden Benchmarking Transparenz Projekt (BMT) teilzunehmen.

Weitere Informationen

Vertiefende Informationen bietet der BDEW-Informationstag „Aktuelle Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung“ am 19. März 2019 in Bonn. Mit der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen Überblick zu den gegenwärtigen Diskussionen, den Entwicklungen des Rechtsrahmens, zur Rechtsauslegung und der aktuellen Rechtsprechung von Oberlandesgerichten und dem BGH.

Auf dem BDEW-Regulierungstag am 22. Mai 2019 in Berlin diskutiert die Branche mit dem BMWi und der BNetzA den aktuellen Stand und notwendige Anpassungen der Netzregulierung, den anlaufenden Smart Meter Rollout sowie die neuen EU-Vorgaben durch das Clean Energy Package.

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