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BDEW veröffentlicht Anwendungshilfe zum Qualitätselement-Schaden

Wenn Netzbetreiber Schadenersatz für den Qualitätselement-Schaden aus fremdverschuldeten Versorgungsunterbrechungen verlangen, kommt es häufig zu Rückfragen der Verursacher. Zur Unterstützung der Mitgliedsunternehmen hat der BDEW eine Anwendungshilfe mit häufig gestellten Fragen und Antworten veröffentlicht.

Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren der Anreizregulierung erhalten durch die Qualitätselemente gemäß § 19 ARegV einen Bonus oder Malus für ihre Versorgungsqualität. Jede einzelne Versorgungsunterbrechung, die länger als drei Minuten dauert, führt dadurch zu einer Erlösminderung beim Netzbetreiber. In den Qualitätselementen werden auch fremdverursachte Versorgungsunterbrechungen berücksichtigt (z. B. Kabelbeschädigung bei Tiefbauarbeiten).

Wenn eine Versorgungsunterbrechung durch Dritte verschuldet wurde, kann der Netzbetreiber nicht nur Schadensersatz für den Sachschaden, sondern auch für den wirtschaftlichen Nachteil im Qualitätselement („Qualitätselement-Schaden“) verlangen. Diesen Anspruch hat der Bundesgerichtshof am 8. Mai 2018 in einem Grundsatzurteil (VI ZR 295/17) bestätigt. Zur Ermittlung des Qualitätselement-Schadens wurde vom BDEW bereits 2014 ein Leitfaden mit Rechtsgrundlagen und Hinweisen erstellt und 2018 aktualisiert.

In der Praxis kommt es bei der Geltendmachung von Schadenersatz für den Qualitätselement-Schaden häufig zu Rückfragen seitens der Verursacher bzw. Versicherungen, da das Thema noch relativ neu ist und die Zusammenhänge zwischen Versorgungsunterbrechung und Qualitätselement in der Anreizregulierung wenig bekannt sind. Vor diesem Hintergrund wurde ergänzend zum Leitfaden eine BDEW-Anwendungshilfe mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zum Qualitätselement-Schaden erstellt und auf der BDEW-Internetseite veröffentlicht.

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