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EU-Finanzhilfen sollen den Strukturwandel in den Regionen unterstützen

Der BDEW fordert eine möglichst effiziente Nutzung der durch den EU-Fonds bereitgestellten Finanzmittel.

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© BDEW

Im Rahmen des „European Green Deal“ präsentierte die EU-Kommission Anfang des Jahres einen Fonds „für einen gerechten Übergang“. Dieser soll den Strukturwandel in den Regionen hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft durch Finanzhilfen unterstützen. Der BDEW hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, um dies zu erreichen. 

European Green Deal – Just Transition Fund

Am 14. Januar stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen Investitionsplan für den „European Green Deal“ vor. Darin enthalten ist auch der Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines „Just Transition Fund“ (JTF). Der Fonds soll den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft unterstützen und die negativen Begleiterscheinungen der Energiewende abfedern. Dafür soll ein Gesamtbudget von 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Deutschland wird nach derzeitigen Berechnungen Mittel in Höhe von 877 Millionen Euro erhalten. Profitieren sollen vor allem die vom Strukturwandel besonders stark betroffenen Regionen wie das Ruhrgebiet und die Lausitz.

Der BDEW begrüßt die Einrichtung des JTF als zentrales Umsetzungsinstrument für den „European Green Deal“. Viele Regionen innerhalb der EU und vor allem in Deutschland sind von den Auswirkungen der Energiewende besonders stark betroffen. Die Unterstützung eines sozial, technologisch und wirtschaftlich gerechten Wandel durch die Bereitstellung von Finanzmitteln ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Gefördert werden sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen in besonders stark betroffenen Regionen.

In der Stellungnahme über die Ausgestaltung des JTF spricht sich der BDEW für einige Änderungen am Vorschlag der Europäischen Kommission aus und möchte vorrangig folgende Punkte einbringen: 

• Einen KMU-Fokus setzen. Die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien, Infrastruktur sowie in die Entwicklung innovativer Technologien.

• Die Antragsberechtigung kommunaler Energieversorger. Mit Blick auf regionale Energieversorger, meist mit einem kommunalen Anteil über 25 %, sollte von den Beschränkungen der derzeitigen EU-KMU-Definition abgesehen werden.

• Die Gewährleistung von Finanzmitteln für Großunternehmen, sofern diese speziell für Forschungs- und Entwicklungszwecke eingesetzt werden. Forschungsintensive Unternehmen haben eine große Bedeutung als Impulsgeber für das regionale Innovationsgeschehen.

• Eine Obergrenze der Mittelzuweisung von 27 Prozent des Gesamtbudgets je EU-Mitgliedstaat sowie die Berücksichtigung bereits unternommener Anstrengungen hin zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung. Demnach sollen für die Berechnungsgrundlage der Mittelzuweisung die Emissionsdaten aus dem Jahr 1990 herangezogen werden.

Die Ausgestaltung des JTF ist noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Monaten werden die in der Stellungnahme geäußerten Forderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene eingebracht und mit politischen Stakeholdern diskutiert.

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