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Marktkommunikation: BMWi veröffentlicht Leitlinien zur sternförmigen Kommunikation und technischen Absicherung

Die Regelungen der Marktkommunikation 2020 (§ 60 MsbG) hinsichtlich der sternförmigen Kommunikation, die am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten sind, werden bis mindestens 2026 fortgeführt. Die Absicherung der Marktkommunikation durch elektronische Zertifikate aus der Smart-Meter-Public-Key-Infrastruktur soll im Jahr 2022 erfolgen.

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Am 31. Januar 2020 hat das BMWi Leitlinien zur sternförmigen Kommunikation veröffentlicht. Darin wird bestätigt, dass die aktuelle Regelung der Marktkommunikation 2020, nach der die abrechnungsrelevanten Daten nicht über das Smart Meter Gateway (SMGW), sondern über das jeweilige Backend des Messstellenbetreibers sternförmig verteilt werden, bis auf weiteres fort gilt. Ob und inwieweit eine sternförmige Kommunikation aus SMGW erreicht werden kann, soll bis zum 30. Juni 2023 evaluiert werden. Der früheste Zeitpunkt für eine Umstellung aufgrund einer positiven Evaluation soll gemäß den Leitlinien das Jahr 2026 sein.

Der BDEW hat aufgrund der mit der sternförmigen Kommunikation aus dem SMGW erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei der Plausibilisierung und der Ersatzwertbildung darauf gedrängt, von der sternförmigen Kommunikation aus dem SMGW („Privacy by design-Ansatz“) Abstand zu nehmen.

In seiner „BDEW-Position zur sternförmigen Verteilung von abrechnungsrelevanten Werten aus dem SMGW gemäß MsbG im Energiemarkt“ legt der BDEW dar, dass der sternförmige Versand abrechnungsrelevanter Werte aus dem Backend des Messstellenbetreibers die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an das MsbG erfüllt. Eine sternförmige Verteilung abrechnungsrelevanter Werte aus dem Backend des Messstellenbetreibers ist derzeit ausreichend und wirtschaftlich sinnvoll. Die Evaluation der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit ist daher aus Sicht des BDEW ein guter Kompromiss. Die Evaluation soll das vom BDEW maßgeblich mitentwickelte Messwertverarbeitungskonzept berücksichtigen. Mindestens bis 2026 gilt die Marktkommunikation 2020. Die Marktkommunikationsregeln zur Verteilung von abrechnungsrelevanten Werten müssen diesbezüglich bis dahin nicht angepasst werden.

Die Absicherung der Marktkommunikation durch elektronische Zertifikate aus der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (SM-PKI) soll nach den Leitlinien im Jahr 2022 erfolgen. Die genaue Ausgestaltung soll im Dialog zwischen Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Verbänden der Energiewirtschaft abgestimmt werden. Der BDEW steht dazu bereits seit einem Jahr im intensiven Dialog mit den Behörden. Der BDEW drängt auf eine praxistaugliche technische Ausgestaltung einer künftigen Technologiebasis, die eine sichere, preiswerte und hochgradig automatisierbare Übertragung in der Marktkommunikation gewährleistet.

Um eine Einführung der SM-PKI in der Marktkommunikation technisch realisieren zu können, ist aus Sicht des BDEW die zeitnahe Bereitstellung von elektronischen Zertifikaten durch das BSI erforderlich. Diese müssen kompatibel sein mit den zurzeit durch die BNetzA festgelegten EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“. Hierdurch kann ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden, das dem Schutzbedarf der innerhalb der Marktkommunikation ausgetauschten Daten entspricht. Dies setzt auch eine Anpassung der damit verbundenen Technischen Richtlinien des BSI voraus.

Zu beachten ist, dass die aktuell durch die SM-PKI bereitgestellten Zertifikate nicht vereinbar sind mit der gegenwärtigen Übertragungstechnik in der Marktkommunikation. Die Leitlinien sind für Unternehmen nicht rechtsverbindlich. Sie werden aber faktisch maßgebend sein für das weitere Vorgehen des BMWi, der BNetzA und des BSI. Das Zieljahr 2022 kann aus Sicht des BDEW allenfalls erreicht werden, wenn hier zügig pragmatische und zielgerichtete Lösungen gefunden werden.

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