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49,5-Hertz-Problem: Allgemeine Informationen

Am 14. März 2015 ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Diese regelt die Nachrüstung von Windenergieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftanlagen. Mit der geänderten SysStabV sollen sich die Anlagen nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 49,5 Hertz (Hz) vom Netz trennen, sondern in einem gestuften Prozess. Auf dieser Seite finden Sie u.a. Musterformulare für Netzbetreiber, wie sie in Paragraph 12 der Verordnung gefordert werden. Diese gewährleisten ein einheitliches Vorgehen beim Nachrüstprozess.

In Europa beträgt die Frequenz im Normalzustand 50 Hertz (Hz). Um die Systemsicherheit zu gewährleisten, muss unter anderem die Netzfrequenz auf 50 Hz gehalten werden. Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu Problemen kann es jedoch kommen, wenn die Frequenz sehr stark von der Normalfrequenz 50 Hz abweicht.

Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 49,5 Hz sinken, schalten sich sehr viele Erzeugungsanlagen zeitgleich ab (sogenanntes 49,5-Hz-Problem), dadurch könnte es zu einem großräumigen Ausfall des Stromnetzes kommen, einem so genannten Blackout. Von dem 49,5-Hz-Problem sind Windenergie-, Biomasse-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von circa 27 Gigawatt (GW) betroffen. Da bereits eine gleichzeitige Abschaltung von Anlagen mit einer installierter Leistung von mehr als drei GW das europäische Energiesystem gefährden kann, müssen rund 21.000 Anlagen nachgerüstet werden.

Hierfür wurde am 6. Februar 2015 die Änderung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) beschlossen. Die Verordnung ist erstmalig am 26. Juli 2012 in Kraft getreten und hatte zunächst nur die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen zur Folge, die sich in der Vergangenheit bei einer Netzfrequenz von 50,2 Hz gleichzeitig vom Netz trennten (sogenanntes 50,2-Hz-Problem). Durch die Änderung der SysStabV müssen nun auch die anderen Erzeugungsanlagen nachgerüstet werden.

Zur Durchführung der Nachrüstung sind gemäß der SysStabV zunächst die Anlagenbetreiber verpflichtet. Da der Prozess jedoch auch eine intensive Kommunikation mit den Netzbetreibern erfordert, möchte der BDEW die mehr als 900 in Deutschland organisierten Netzbetreiber unterstützen, aber auch die interessierte Öffentlichkeit informieren. Unter anderem werden Sie an dieser Stelle (siehe Link weiter unten) häufig gestellte Fragen und Antworten finden sowie Musterformulare, die Ihnen bei der Umsetzung der SysStabV helfen sollen.

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