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Veröffentlichung KoV XI am 31.03.2020

Redaktionelle Anpassung in der Anlage 2 zur Anlage 4

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Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben am 31. März 2020 Änderungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) verabschiedet, die – mit einem Umsetzungszeitraum von sechs Monaten – zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten werden (KoV XI).

Nach der Veröffentlichung der KoV XI am 31.03.2020 ist uns ein redaktioneller Fehler in der Anlage 2 zur Anlage 4 aufgefallen, der zu einer Überarbeitung der Anlage 2 geführt hat.

Betroffen sind § 2 Ziffer 3 lit. b) Biogasbilanzkreisvertrag und § 2 Ziffer 4 lit. b) (i). Im § 2 Ziffer 4 lit b) (i) hatte der Text zur Bestimmung des Divisors und der Text zum Multiplikanden im Falle einer Rumpfbilanzierungsperiode gefehlt.

Alle Änderungen befinden sich in der Vergleichsfassung KoV XI, die auf unserer Internetseiteveröffentlicht wurde.

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