BDEW zum Mietrechtsänderungsgesetz im Bundesrat:
Änderung des Mietrechts geht in die falsche Richtung
Der BDEW setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Gesetzgeber auf den Begriff der "baulichen Veränderungen" verzichtet. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass etwa Heizungsmodernisierungen, Einbau von Wohnungslüftungsanlagen oder Umstellungen des Heizenergieträgers nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen. Folglich würden diese Maßnahmen nicht mehr oder nur noch in verringertem Maße durchgeführt. Dabei stelle eine Modernisierung der Anlagentechnik bereits heute eine schnelle, effiziente und bezahlbare Lösung dar, um signifikant Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß im Gebäudebestand zu vermindern.
Darüber hinaus stellt der vorliegende Entwurf laut BDEW die KWK- und Fernwärmeausbauziele der Bundesregierung in Frage. Durch die Ungleichbehandlung des Wärmeliefercontractings mit der sogenannten Eigenregielösung werde kein ausreichender Investitionsanreiz geschaffen. So könne die Umsetzung von innovativen und effizienten Technologien und Versorgungsoptionen im Bereich professioneller Anlagenführung wie zum Beispiel bei der Kraft-Wärme-Kopplung, Nah-/Fernwärme, Solarthermie und bei Wärmepumpen nicht realisiert werden.
Der BDEW hatte kürzlich anlässlich der Bundesratssitzung zusammen mit den Verbänden AGFW, ASEW, B.KWK, VfW, VKU und ZVEI eine gemeinsame Stellungnahme zum Mietrechtsänderungsgesetz unterzeichnet.
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