BDEW zum heutigen Beschluss des Kabinetts der Bundesregierung:
Branche lehnt geplante Eingriffe in Kraftwerksmarkt ab
Die Regelungen des Kabinettsbeschlusses sehen bislang unter anderem vor, dass künftig Betreiber von Kraftwerken für einen unbegrenzten Zeitraum zwangsverpflichtet werden können, ihre zur Stilllegung anstehenden Anlagen weiter betriebsbereit zu halten, auch wenn dies nicht ökonomisch ist. Dies soll für Kraftwerke gelten, die von der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern als systemrelevant bestimmt werden. Welche Kosten dabei erstattet werden, bleibt unklar. Zudem sollen Betreiber von systemrelevanten Gaskraftwerken verpflichtet werden, zukünftig nur noch ununterbrechbare Gastransportverträge abzuschließen.
"Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundesregierung bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Energiewende nur Zwangsmaßnahmen einfallen, während durchdachte, marktnahe Lösungen unbeachtet bleiben. Damit greift die Bundesregierung in einem Eilverfahren erneut überhastet und massiv in das Eigentum und die Rechte der Kraftwerksbetreiber, in das Geschäftsmodell der Gaswirtschaft sowie in den freien Markt ein. Die Auswirkungen auf den Markt und die Unternehmen sind derzeit unabsehbar. Es steht zu befürchten, dass demnächst wieder nachgebessert werden muss. Dieser ständige Reparaturbetrieb geht zu Lasten der Rechtssicherheit und des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt", erklärte Müller.
Besonders problematisch ist aus Sicht des BDEW zudem, dass als systemrelevant eingestufte Gaskraftwerke generell gezwungen werden sollen, sogenannte ununterbrechbare Transportkapazitäten zu buchen. Damit wird in das derzeit bestehende System der Gasversorgung nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich strukturell eingegriffen. Bei Engpässen wurden diese Kraftwerke bisher vom Netz genommen, um die Versorgung von Industriekunden und die allgemeine Versorgung mit Erdgas sicherzustellen. Dies soll nun nicht mehr möglich sein und führt aus Sicht der Branche zu erheblichen Problemen: "Er sorgt für eine weitere Verunsicherung möglicher Investoren in einem ohnehin schon kritischen Bereich der Energieinfrastruktur Deutschlands", betonte Hildegard Müller.
Es sei bedauerlich, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium mit einer marktfremden Logik gegen andere Stimmen in der Bundesregierung durchgesetzt habe. "Noch ist in den vorgelegten Formulierungshilfen eine Tür offen, um im parlamentarischen Prozess doch noch für eine bessere Lösung zu sorgen. Ich appelliere an die Bundestagsabgeordneten, sich dieser für die zukünftige Ausrichtung der Energiepolitik wichtigen Grundsatzentscheidung bewusst zu sein und das von der Branche entwickelte Konzept als Alternative zu den Notstandsregelungen des Bundeswirtschaftsministeriums ernsthaft zu prüfen", unterstrich Müller.
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