Ausgleichsmechanismus
Mit der Regelung zum Ausgleichsmechanismus, die der BDEW bereits im Vorfeld der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2008 vorgeschlagen hatte, wird die bisherige Wälzung des EEG-Stroms von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu den Vertriebsunternehmen abgeschafft. Wurden bis 2010 die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichs-mechanismus), findet seit dem 1. Januar 2010 nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom statt.
16. August 2010 | |
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Konsultation zur möglichen Verlängerung der Ausnahmeregelung zur EEG-Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber (§8 AusglMechAV) |
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