Stromkennzeichnung

Mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Zunahme des Wettbewerbs steigen auch die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Die Europäische Gemeinschaft hat in diesem Zusammenhang die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Nationale Vorgaben richten sich nach § 42 EnWG und § 54 EEG und werden detailliert im Leitfaden "Stromkennzeichnung" aufgeführt. Demnach sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen verbraucherfreundlich und in angemessener Größe in grafisch visualisierter Form darzustellen
23. Januar 2013 | |
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Leitfaden "Stromkennzeichnung"Gültig ab dem Bilanzierungsjahr 2011 mehr... |
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