Stromkennzeichnung


Stromkennzeichnung Muster

Mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Zunahme des Wettbewerbs steigen auch die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Die Europäische Gemeinschaft hat in diesem Zusammenhang die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Nationale Vorgaben richten sich nach § 42 EnWG und § 54 EEG und werden detailliert im Leitfaden "Stromkennzeichnung" aufgeführt. Demnach sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen verbraucherfreundlich und in angemessener Größe in grafisch visualisierter Form darzustellen

23. Januar 2013
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Leitfaden "Stromkennzeichnung"

Umsetzungshilfe für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Erzeuger und Lieferanten von Strom zu den Bestimmungen über die Stromkennzeichnung (§ 42 Abs. 1 bis 8 EnWG 2011 i. V. m. §§ 54 und 55 EEG 2012)

Gültig ab dem Bilanzierungsjahr 2011    mehr...

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Ansprechpartner


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Anlagen und Materialien

Leitfaden Stromkennzeichnung (PDF)

Rechtliche Grundlagen
(externe Links)

§ 42 EnWG
§ 54 EEG

Permalink: http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Datenplattform-Stromkennzeichnung