EEG


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich als erfolgreiches Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energie etabliert und ist mittlerweile politisch anerkannt. Durch den schnellen Zubau an regenerativen Erzeugungskapazitäten ist eine Überarbeitung der derzeitigen Gesetzesgrundlage jedoch zwingend erforderlich. Neben der Überprüfung von Boni und einer Vermeidung von Überförderung ist aus Sicht des BDEW insbesondere eine schrittweise, aber zügige Heranführung an den Markt und damit eine stärker bedarfsgerechte Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien erforderlich. Dadurch soll vor allem erreicht werden, dass die EEG-Umlage nicht weiter steigt. Gerade die Unternehmen, die im direkten Endkundenkontakt stehen, müssen die EEG-bedingten Preiserhöhungen regelmäßig kommunizieren und werden dadurch deutlich in der Gestaltungsfreiheit ihrer Vertriebsstrategien eingeschränkt.

Es ist daher dringend erforderlich, die bestehenden Optionen zur Direktvermarktung zu stärken und ergänzend die im EEG formulierte Verordnungsermächtigung zur Einführung von Instrumenten zur besseren Marktintegration der EE zu nutzen.Letztendlich müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Grünstrom- gegenüber der Graustromvermarktung im Wettbewerb bestehen kann.

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