Energiesteuergesetz: Bundestag kommt BDEW-Forderung nach Steuerbefreiung von Klärgas nach
Das Gesetz soll im Februar vom Bundesrat beschlossen werden und dann grundsätzlich zum 1. April 2011 in Kraft treten. Maßnahmen mit begünstigender Wirkung könnten dagegen mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Einige Regelungen stehen dabei unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission oder einer Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union.
Für die Abwasserbranche ist insbesondere die Steuerbefreiung des Klärgases von Bedeutung: Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf war eine Einschränkung der Steuerbefreiung nach § 28 Energiesteuergesetz (EnergieStG) auf gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe vorgesehen. Klärgas wäre hiervon nicht mehr erfasst worden. Damit war auch die Abschaffung der Steuerbefreiung für die energetische Verwendung von Klärgas vorgesehen.
Nach dem nun vom Bundestag beschlossenen Gesetz werden gasförmige Kohlenwasserstoffe, die bei der Reinigung von Abwasser anfallen (Klärgas), nun gesondert in § 28 EnergieStG aufgeführt. Damit wird Klärgas wieder von der Steuerbefreiung erfasst. Die vorgeschlagene Ergänzung des § 28 EnergieStG um Klärgas entspricht dem Petitum des BDEW. Der BDEW hatte sich dafür in mehreren Stellungnahmen, zuletzt in der Stellungnahme anlässlich der Anhörung am 10. November 2010 beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, an der der BDEW als Sachverständiger teilgenommen hat, nachdrücklich eingesetzt (siehe BDEW direkt 12/2010 und Beitrag "Energiesteuergesetz: Bundestag kommt BDEW-Forderung nach Steuerbefreiung von Klär- und Deponiegas und niedrigerem Steuersatz für Ersatzbrennstoffe nach").
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Dr. Tanja Utescher-Dabitz
Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft
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BDEW-Hilfen zu Änderungen an Energie- und Stromsteuer durch Haushaltsbegleitgesetz 2011 (BDEW direkt 12/2010)