Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG-EE)
Der Bundesrat hat gemäß der Empfehlung seiner Ausschüsse (BR-Drs. 105/1/11, im Anhang) auf seiner Sitzung vom 18. März 2011 beschlossen, zum "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechts-anpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)" nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (s. nachstehend BR-Drs. 105/11(B), Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2011). Das EAG EE einschließlich der vorgesehenen Änderungen am EEG 2009 ist damit zustande gekommen. Zudem hat der Bundesrat eine begleitende Entschließung gefasst, in welcher er sich unter anderem für bestimmte Eckpunkte der Vergütung von in PV-Anlagen erzeugten Strom in der EEG-Novelle 2012 ausspricht (s. ebenfalls BR-Drs. 105/11(B) vom 18.03.2011).
18. März 2011 | |
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Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) |
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25. Februar 2011 | |
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Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) |
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15. November 2010 | |
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen" (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien) vom 28. September 2010 |
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