Wechselprozesse für Einspeisestellen (Strom)
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Oktober 2012 die Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) (BK6-12-153) festgelegt. Die Prozesse orientieren sich an den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und sind ab dem 01.10.2013 im deutschen Energiemarkt verbindlich anzuwenden. Mit einem Fragen-und-Antworten-Katalog unterstützt der BDEW die markteinheitliche Umsetzung der Festlegung der Bundesnetzagentur. Die Veröffentlichung relevanter Umsetzungsfragen insbesondere im Hinblick auf die Einführung der automatisierten Prozessabwicklung erfolgt in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und soll innerhalb der Umsetzungsfrist auch außerhalb der bekannten Veröffentlichungszeitraum für GPKE/GeLi Gas bzw. WiM erfolgen. Unter der Umsetzungshilfe steht ein Formblatt zur Einreichung von Fragen zu den Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) zur Verfügung.
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Anlagen und Materialien
Eröffnung eines Festlegungsverfahrens zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) (externer Link)
BK6-12-153 Beschluss (externer Link)
Formblatt zur Einreichung von Umsetzungsfragen zu den BNetzA-Festlegungen BK6-12-153 (DOC)
Verbände-Empfehlung zu den Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Start der Wechselprozesse für Einspeisestellen (Strom) zum 01.10.2013 (PDF)
Veranstaltungen
Informationstag Energie
Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)
18.06.2013, Kassel