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Statement für die Presse

BDEW-Chefin Kerstin Andreae zum Kohleausstiegs-Gesetz:

Das Bundeskabinett hat heute die Formulierungshilfen zum Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmung der Regierungsfraktionen soll das Gesetz auf dieser Grundlage am kommenden Freitag in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Kohleausstieg und der parallele Einstieg in ein klimaneutrales Energiesystem sind ein Generationen-Projekt. Aus diesem Gesetz folgt daher ein politischer Auftrag: Es muss in den kommenden Monaten und Jahren kontinuierlich evaluiert werden, ob mit diesem Gesetz sowohl die erforderlichen CO2-Reduktionen erzielt werden können als auch die erforderliche Umrüstung und der Neubau von KWK-Kraftwerken realisierbar ist. Letzteres ist für die Sicherheit der Strom- und Wärmeversorgung unabdingbar. Im Grundsatz erfreulich sind die vorgesehenen Regelungen, mit denen entschädigungsfreie Stilllegungen von Kraftwerken vermieden werden sollen.

Die Politik hat sich in der Tendenz vielen Vorschlägen der Energiebranche zum Ausstieg aus der Steinkohle-Verstromung und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) angenähert. So sollen beispielsweise die KWK-Zuschläge für größere KWK-Anlagen erhöht werden. Positiv ist auch, dass – wie vom BDEW gefordert – beim Kohleersatz-Bonus nach Alter differenziert wird.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die geplanten Regelungen ausreichen, um den notwendigen KWK-Ersatzneubau wirksam und in der gebotenen Geschwindigkeit voranzutreiben. Der für den Ausbau notwendige Kohleersatz-Bonus schrumpft aufgrund der angedachten Degressions-Stufen sehr stark. Bleibt der Bonus dadurch wirkungslos, muss nachgesteuert werden.

Bei den vorgesehenen Ausschreibungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gab es einige Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf. Der BDEW hatte eine Sonderregelung für jüngere Steinkohlekraftwerke gefordert, die nach 2010 ans Netz gegangen sind. Dem kommt die Politik nun entgegen, indem sie in den Folgejahren Umrüstprogramme und Entschädigungszahlungen prüft.

Positiv ist auch, dass im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes erstmals das Ziel von 65-Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 gesetzlich festgelegt wird. Die Festschreibung dieses Ziels war bereits im Koalitionsvertrag von 2018 vorgesehen und wird jetzt endlich umgesetzt.“

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