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Statement für die Presse

BDEW zu den vom Bundeskabinett verabschiedeten Regelungen zur CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor

Das Bundeskabinett hat heute zwei Regelungen verabschiedet, mit denen die bereits beschlossene CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmemarkt sowie die Senkung der EEG-Umlage umgesetzt werden sollen. Hierzu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Es ist ein gutes Signal in für den Klimaschutz schwierigen Zeiten, dass die Bundesregierung mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen den nächsten Schritt zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandels und zur Senkung der EEG-Umlage macht. Die Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss zu Recht für einen höheren CO2-Preis und eine stärkere Senkung der Ökostrom-Umlage eingesetzt. Die Mehreinnahmen müssen nun wie vereinbart fast vollständig in die Senkung der EEG-Umlage fließen. Dafür hat die Bundesregierung erste Grundlagen geschaffen. 

Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung der Energiewende auf eine nachhaltige Basis zu stellen und Fehlanreize zu beseitigen. So werden umweltfreundliche Technologien wettbewerbsfähiger. Darüber hinaus müssen aber auch die Stromsteuer gesenkt und weitere Maßnahmen für eine dauerhafte Senkung und Stabilisierung der EEG-Umlage ergriffen werden. Sehr bedauerlich ist allerdings, dass der Gesetzentwurf das berechtigte Anliegen der Energievertriebe, die Weitergabe der Zertifikatekosten rechtlich abzusichern, nicht aufgreift. Hier muss der Bundestag unbedingt nachsteuern, um eine drohende unangemessene Belastung der Unternehmen und insbesondere der Gaswirtschaft auszuschließen."

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