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Statement für die Presse

BDEW zum Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundesrat hat heute dem Planungssicherstellungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll es Behörden ermöglichen, während der Corona-Pandemie digitale Lösungen für Öffentlichkeitsbeteiligungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu nutzen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Bürgerbeteiligungen sind ein wichtiger Bestandteil von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Da die in vielen Verfahren vorgeschriebenen Anhörungen aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht stattfinden können, verzögern sich Projekte im Netzausbau und dem Bau neuer Energieanlagen. Der BDEW begrüßt daher, dass mit dem Planungssicherstellungsgesetz auch verstärkt digitale Lösungen für Bürgerbeteiligungsverfahren ermöglicht werden.

Es ist nun Aufgabe der Kommunen, ihre Behörden mit der notwendigen Technik auszustatten. Wichtig ist es auch, Lösungen zu entwickeln, die für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar sind, auch für diejenigen, die wenig Erfahrung mit digitalen Technologien besitzen.

Das Gesetz gilt vorerst befristet bis März 2021. Bis dahin können wertvolle Erfahrungen mit den digitalen Verfahren gesammelt und Hemmungen gegenüber digitalen Technologien abgebaut werden. Es wird wichtig sein, die Umsetzung der digitalen Formen der Bürgerbeteiligung zu evaluieren, um diese möglicherweise auch über den März 2021 hinaus einzusetzen. Das würde nicht nur für die Bürger die Beteiligung an Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen, sondern könnte diese auch deutlich beschleunigen.

Zusätzlich sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig, um Verfahren schneller und effizienter zu gestalten. Hier sollten Wirtschafts- und Umweltverbände gemeinsam mit der Politik analysieren, welche Möglichkeiten bestehen, um den für die Energiewende wichtigen Ausbau von Netzen und Windenergieanlagen zu beschleunigen.“

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