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BDEW zur Anhörung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

„Mit der 2. Gebotskomponente lassen sich die Ausbauziele für Wind-Offshore kaum erreichen.“ Die Bundesregierung sollte stattdessen auf Alternativen zurückgreifen

Heute findet im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) statt. „Die Bundesregierung möchte mit der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes den Ausbau von Offshore-Wind beschleunigen. Doch wird der Gesetzentwurf nicht noch entscheidend nachgebessert, erreicht sie das genaue Gegenteil: Der Ausbau der Windenergie auf See wird ausgebremst“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Es ist zwar richtig, dass die Bundesregierung im Gesetzentwurf plant, die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie auf 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040 zu erhöhen. Die Ziele können aber nur dann erreicht werden, wenn die Rahmen- und Investitionsbedingungen auf diese Ziele hin ausgerichtet werden. Hier gibt es im aktuellen Gesetzentwurf noch erheblichen Verbesserungsbedarf.“

So würde insbesondere die Einführung der im Gesetzentwurf geplanten 2. Gebotskomponente den weiteren Ausbau der Windenergie an See erheblich behindern: „Die 2. Gebotskomponente würde die Finanzierungsrisiken deutlich erhöhen und damit die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie in die Höhe treiben. So lassen sich die Ausbauziele kaum erreichen“, sagt Andreae. Hieran ändere auch die nun geplante Evaluierung dieses Modells nichts. „Andere Länder bieten wesentlich attraktivere Investitionsbedingungen. Die Gefahr ist groß, dass Windkraft-Investoren auf andere Märkte ausweichen. Das reduziert den Wettbewerb und erhöht da-mit unnötig die Kosten für den zwingend notwendigen Offshore-Ausbau.“

Das Ziel der 2. Gebotsrunde, bei Null-Cent-Geboten eine Entscheidung über den Zuschlag für den Bau des ausgeschriebenen Meereswindparks zu treffen, lasse sich auch anders erreichen: „Die Bundesregierung sollte dringend auf Alternativen wie zum Beispiel Differenzverträge zurückgreifen“, sagt Andreae. In Großbritannien beispielsweise seien seit Einführung der Ausschreibungen durch Differenzverträge im Jahr 2015 die in den Auktionen von den Unternehmen aufgerufenen Mindestvergütungen um 65 Prozent gesunken.

Neben einer Verbesserung der Rahmen- und Investitionsbedingungen müssen aus Sicht des BDEW auch Flächenpotenziale effizienter genutzt werden, um die Ausbauziele zu erreichen. „Die Bundesregierung muss dringend eine Prüfung weiterer Flächenpotenziale für die Offshore-Windenergie im Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee einleiten“, fordert Andreae. „Das minimiert das Risiko für den Fall, dass das langfristige Ausbauziel bis 2040 nicht allein mit Flächen in der Nordsee erreicht werden kann.“ Gleichzeitig hätte dies auch positive Auswirkungen auf die Offshore-Industrie und deren Zulieferer.

„Zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 kann die Offshore-Windenergie einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat die Bundesregierung die Chance, dafür jetzt die richtigen Weichen zu stellen. Diese Chance sollte sie nutzen“, sagt Andreae. Gerade in An-betracht des schleppenden Ausbaus von Windenergie an Land wäre es fatal, die Potenziale auf See leichtfertig zu verschenken.“

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