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Statement für die Presse:

BDEW zur Entscheidung des OLG Düsseldorf zum EK-Zins

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat heute entschieden, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig ist. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Das heutige Urteil bestätigt die deutliche Kritik der Branche an den zu niedrigen Zinssätzen. Die von der Bundesnetzagentur 2016 festgelegte Höhe liegt auf einem der letzten Plätze in Europa - und das obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zählt. Entsprechend klar hatte auch der vom Oberlandesgericht bestellte Gutachter die festgelegten Zinssätze bewertet. Marktgerechte, international wettbewerbsfähige kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze sind ein wesentlicher Bestandteil, um die Finanzierung der Netzinfrastruktur sicherzustellen, den erforderlichen Netzausbau zu beschleunigen und damit auch erhebliche unnötige Kosten aus Netzengpässen für die Netznutzer zu verhindern.

Die Netzbetreiber in Deutschland stehen vor einer dreifachen Herausforderung: Zum einen müssen die Netze im Zuge der Energiewende massiv aus- und umgebaut werden. Zugleich soll der Stromsektor mit den Bereichen Wärmemarkt, Verkehr und Industrie verknüpft werden, damit auch dort mehr regenerativer Strom zum Einsatz kommen kann. Für die Elektromobilität beispielsweise müssen die örtlichen Verteilnetze verstärkt werden. Der Verteilnetzumbau ist hier kein "nice-to-have", sondern zwingende Voraussetzung für einen Durchbruch der Elektromobilität. Hinzu kommt die Digitalisierung, deren Potenziale nur genutzt werden können, wenn in intelligente Netztechnologien investiert wird. All das erfordert Milliarden-Investitionen. Hinzu kommen die Kosten für die Instandhaltung der bestehenden Stromnetze (Gesamtlänge: 1,8 Millionen Kilometer) und  Gasnetze (Gesamtlänge: 480.000 Kilometer). Damit wird die weltweit anerkannte hohe Energieversorgungssicherheit gewährleistet."

Zum Hintergrund:
Was in der Debatte oft übersehen wird: Nur auf 40 Prozent der Investitionssumme darf ein Netzbetreiber gemäß Netzentgeltverordnung überhaupt den Eigenkapital-Zinssatz anrechnen. 60 Prozent werden gemäß den Regelungen der Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen ermittelt. Für die dritte Regulierungsperiode ist das ein Zinssatz in Höhe von 2,72 % für Stromnetze und 3,03 % für Gasnetze.  

Die Verzinsung von Anlage-Investitionen in Unternehmen lässt sich nicht mit Geldanlagen und Zinshöhen für Privatkunden vergleichen. Investoren haben verschiedene Investitionsprojekte aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen zur Auswahl. Die Entscheidung, in welche Projekte Kapitalgeber investieren, fällt nicht zuletzt auf Grundlage der erzielbaren Rendite. Die Strom- und Gasnetzbetreiber stehen hier in Konkurrenz zu alternativen Investitionsmöglichkeiten der Investoren. Vor diesem Hintergrund gewähren andere EU-Staaten höhere Eigenkapitalzinsen für Energienetzinvestitionen.


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