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BDEW zur Entscheidung des Bundeskabinetts zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz:

Endlich mehr Klarheit für Kraft-Wärme-Kopplung

Übermäßige Belastung von Stromspeichern abgewendet

"Nach fast zwei Jahren Diskussion wird nun endlich ein wichtiger Schritt gemacht, um Rechtssicherheit für KWK-Anlagenbetreiber zu schaffen. Es ist positiv, dass die Politik zentrale, praxisnahe Empfehlungen der Branche berücksichtigt hat. Besonders wichtig ist, dass die Bundesregierung noch eingelenkt und die KWK- und speicherfeindlichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat. Hierfür hatte sich der BDEW mit Nachdruck eingesetzt", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute mit Blick auf die Beschlüsse des Bundeskabinetts.

Für Stromspeicher soll eine ermäßigte KWK-Umlage eingeführt werden. Hierzu Kapferer: "Das ist die richtige Entscheidung. Je dezentraler das Energiesystem wird, desto wichtiger werden Speicherlösungen." Die ursprünglich geplante Regelung hätte zu einer drastischen Mehrbelastung von Speichern geführt und Pumpspeicherkraftwerke aus dem Markt gedrängt.

"Wir begrüßen zudem, dass das Kabinett die überzogenen Anforderungen an die technische Ausstattung der Anlagen fallen gelassen hat. Das wäre an jeder Realität vorbei gegangen und hätte sich negativ auf die Kosteneffizienz und den Ausbau der KWK ausgewirkt", so Kapferer.

Auch die Option, das Ausschreibungsvolumen um 100 auf maximal 300 Megawatt anzuheben, sei positiv. Damit könne nachgesteuert werden, falls sich abzeichne, dass die Ziele für den Ausbau der KWK-Anlagen oder die energie- und klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden, so Kapferer. Mit der KWK-Technologie könnten jährlich vier bis sieben Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.

Kritik äußert der BDEW an der kurzen Frist bis Inkrafttreten der Gesetzesänderungen: Die Übergangsregelungen gelten nur bis Ende 2016, anstatt bis zur ersten Ausschreibungsrunde im Winter 2017/18. Hierzu Kapferer: "Unsere Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Zu kurzfristige Änderungen hemmen die Bereitschaft, in die Technologie zu investieren. Das bremst den notwendigen Ausbau der KWK-Anlagen."

Hintergrund zur KWK-Förderung:

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, ab dem Winter 2017/18 die KWK-Förderung für alle neuen oder modernisierten Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und 50 MW auszuschreiben. Es setzt damit Vorgaben der Europäischen Kommission um, die für die beihilferechtliche Genehmigung des KWKG erforderlich sind. Hierfür wird das KWKG 2016 per Änderungsgesetz entsprechend angepasst und 2017 die erforderlichen Verordnungen zur Umsetzung erlassen. Für KWK-Anlagen, die bis Ende 2016 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden und bis zum 31.12.2018 in Betrieb gehen, gilt das bisherige System des KWKG 2016. Sie müssen nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen.

Nach der Beratung im Bundeskabinett schließt sich das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren an. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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