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Stefan Kapferer zur Festlegung des Höchstwertes für Windenergieausschreibungen an Land:

Kapferer: "Entscheidung der Bundesnetzagentur ist notwendige Korrektur"

EEG muss dringend angepasst werden

"Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Höchstwert für die nächsten Ausschreibungen für Windenergie an Land auf 6,3 Cent/ kWh festzulegen, ist eine notwendige Korrektur. Der BDEW hatte bereits frühzeitig auf die Erfordernis einer solchen Anpassung hingewiesen. Die Marktverzerrungen durch das Bürgerenergieprivileg haben zu Gebotspreisen geführt, bei denen abzuwarten bleibt, ob die Projekte tatsächlich umgesetzt werden können. Das EEG muss deshalb dringend dahingehend angepasst werden, dass für Bürgerenergiegesellschaften die gleichen Realisierungsfristen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gelten wie für alle anderen Marktteilnehmer auch."

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