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Statement für die Presse

Kapferer: Neue Regelung zur Förderung von Energieberatung nutzt den Verbrauchern

"Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Diese anspruchsvolle Aufgabe bedarf einer individuellen, qualifizierten und unabhängigen Beratung vor Ort. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass ab Dezember 2017 auch Haus- und Wohnungseigentümer, die sich durch ein Energieunternehmen beraten lassen, dafür attraktive staatliche Zuschüsse erhalten können. Die geänderte Förderrichtlinie stellt die persönliche Fachkompetenz bei der Vor-Ort-Beratung und bei der Ausstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen in den Mittelpunkt. Damit können Energieunternehmen ihren Kunden zukünftig einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen, sowohl im Wohngebäude (vor-Ort-Beratung und individuelle Sanierungsfahrpläne) als auch in der Produktion (Energieberatung Mittelstand) zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten. Hierfür hatte der BDEW mit Nachdruck geworben."

Zum Hintergrund:

Bisher müssen Kunden, die eine Beratung zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen durch Fachkräfte der Energieunternehmen oder ihrer Partnern erhalten, auf staatliche Förderung verzichten. Mit der geänderten Richtlinie werden alle Energieberater gleichgestellt, die mit der geforderten Qualifikation neutral und objektiv beraten können, und das in einer Eigenerklärung zusichern. In der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes muss jeder Berater jetzt zudem transparent sein Beschäftigungsverhältnis angeben. Die Öffnung der geförderten Energieberatung für qualifizierte Mitarbeiter der Energieunternehmen hatte der BDEW über viele Jahre gefordert und auch entsprechende Vorschläge entwickelt.

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