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Statement für die Presse:

Martin Weyand zur Bundesratsentschließung zu Mikroplastik

Der Bundesrat hat heute eine Entschließung zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika gefasst. Hierzu Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

„Der Bundesrat stellt fest, dass neben dem wahrnehmbaren Eintrag von Kunststoffabfällen in die Umwelt auch eine zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik vorliegt. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass er weitergehende Maßnahmen zur wirksamen Vermeidung und Verminderung dieser Einträge für dringend geboten hält und einfordert. Wichtig ist, dass der Bundesrat das Verursacherprinzip zugrunde legt, um den Eintrag von Mikro- und Nanoplastik bereits an der Quelle zu verhindern. Er sieht die Hersteller solcher Produkte in einer besonderen Verantwortung.

Für den Fall, dass der Einsatz von Mikro- und Nanoplastik in Kosmetikartikeln und anderen Pflegeprodukten bis 2020 nicht vollständig beendet ist, hat der Bundesrat bereits weitere Schritte angekündigt: Er will die Bundesregierung auffordern, auf europäischer Ebene auf ein entsprechendes Verbot hinzuwirken und hält auch die Prüfung nationaler Verbote oder Beschränkungen für möglich. In der letzten Konsequenz wäre das ein wichtiger Schritt für den nachhaltigen Gewässerschutz.“

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