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Leitfaden zur Informationsbereitstellung bei Einspeisemanagementmaßnahmen

Mit dem Leitfaden wird eine möglichst einheitliche und transparente Informationsbereitstellung durch die Netzbetreiber an die betroffenen Marktpartner beabsichtigt.


Im Falle von Einspeisemanagement, das entweder zur Beseitigung von entsprechenden Überlastungen im Verteilungsnetz oder Übertragungsnetz durch den Anschlussnetzbetreiber selbst oder als Unterstützung des vorgelagerten Netzbetreibers nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 EnWG erfolgt, sind u. a. die Bestimmungen der §§ 14, 15 EEG zu beachten. Beim Direktvermarkter führen Einspeisemanagementmaßnahmen zu Abweichungen im Bilanzkreis, sofern diese nicht durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen des Bilanzkreisverantwortlichen kompensiert werden. Je eher der betroffene Direktvermarkter bzw. Bilanzkreisverantwortliche Informationen über von möglichem Einspeisemanagement betroffene Anlagen erhält, desto besser kann er deren fehlende Einspeisung kompensieren. Es wird den Netzbetreibern daher empfohlen, über die gesetzlichen Pflichten hinaus weitere Informationen bereitzustellen, die dem Direktvermarkter eine rechtzeitige Reaktion auf mögliche Einspeisemanagementmaßnahmen erleichtern.

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