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Abrechnung bei ausschließlicher Nutzung eines Anschlusskabels zur Ortsnetzstation MS/NS ab dem 1. Januar 2020

Infolge der Anpassung des Paragraphen 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung können ab dem 1. Januar 2020 keine Sonderentgelte mit Kunden in Niederspannung bzw. Umspannung Mittelspannung/Niederspannung vereinbart werden. Zum Jahreswechsel kamen in diesem Zusammenhang jedoch vereinzelt Fragen auf, auf welcher Grundlage stattdessen die Netznutzung künftig abzurechnen ist. Der BDEW erläutert seine Auffassung hierzu in einem Positionspapier.

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