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BDEW-Stellungnahme: Votumsverfahren 2020/4-IX der Clearingstelle EEG|KWKG

Dem Votumsverfahren 2020/4-IX der Clearingstelle EEG|KWKG liegt die Frage zugrunde, ob bei einer PV-Anlageninstallation mit gekoppeltem DC-seitig angeschlossenen Speichersystem die Strommengen für die Erhebung der EEG-Umlage auch geschätzt werden dürfen.

Zur Vermeidung der Zahlung einer "doppelten" EEG-Umlage für den eingespeicherten und ausgespeicherten Strom sieht der § 61l EEG 2017 einen Saldierungsmechanismus vor, der die Erfassung aller zu erfassender Strommengen mittels geeichter Messeinrichtungen verlangt.

Der BDEW geht  in seiner Stellungnahme zwar davon aus, dass die EEG-rechtlichen Vorschriften zur Schätzung von umlagerelevanten Strommengen systematisch nicht anwendbar sind (§§ 62a ff. EEG 2017). Gleichwohl kann der Saldierungsmechanismus bis zur Marktverfügbarkeit von konformitätsbewerteten DC-Zählern nach Auffassung des BDEW unter bestimmten, engen Voraussetzungen angewandt werden.

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