Drucken

BDEW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR-ÄndG)

BDEW kritisiert Vorschläge zur Verkürzung der Meldefristen für Umweltdaten

Das BMU hat  im Rahmen der Anhörung der Verbände eine Stellungnahme zum PRTR-Änderungsgesetz vorgelegt. Das Rechtsetzungsverfahren dient der Umsetzung von Artikel 7 der EU-Verordnung 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich und hierbei insbesondere zur Festlegung, in welcher Form und mit welcher Häufigkeit die Unternehmen an die Behörden und die Mitgliedstaaten an die EU-Kommission Umweltdaten zu übermitteln haben. Von der Berichtspflicht sind insbesondere Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen und große Klärwerke betroffen.

Aus Sicht des BDEW sollte der Abgabetermin 31. Mai für die Meldung der Unternehmensangaben als reguläre Frist für die Betreiber bestehen bleiben und nicht - wie vorgeschlagen - um einen Monat vorverlegt werden, um einen erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen zu vermeiden. Außerdem sollten die zuständigen Landesbehörden und das Umweltbundesamt keine konkreten vertraulich zu behandelnden Informationen an die nächste Behörde und damit auch nicht an die EU-Kommission übermitteln. 

Suche