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BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes

Der BDEW fordert seit langem im WEG- und Mietrecht Erleichterungen für den Einbau privater Ladeinfrastruktur zu schaffen. Das BMJV hat nun am 13. Januar 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) vorgelegt. 

Der Gesetzesentwurf orientiert sich an dem im August 2019 veröffentlichten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und beinhaltet eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (sogenannte „große Lösung“), statt der vom BDEW favorisierten „kleinen Lösung“, von der ein zügigeres Gesetzgebungsverfahren zu erwarten gewesen wäre. Mit Blick auf die Elektromobilität sieht der Gesetzentwurf inhaltlich vor, dass jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben soll, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug von der Eigentümergemeinschaft gestattet wird (§§ 20,21 WEG-E). Mit einer entsprechenden Neuregelung im Mietrecht (§ 554 BGB-E) soll ein inhaltsgleicher Anspruch auch jedem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der BDEW hat sich in seiner Stellungnahme dafür eingesetzt, dass die Änderung zeitnah umgesetzt wird. 

Den Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) finden Sie hier!

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