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BDEW-Stellungnahme zum Votumsverfahren 2019/38 der Clearingstelle EEG|KWKG

"EEG-Umlage bei PV-Speicherkombination im Falle einer temporären Netztrennung"

In dem Votumsverfahren der Clearingstelle EEG|KWKG ist zu entscheiden, ob und für welche innerhalb eines Hausnetzes verbrauchte Strommengen bei einem PV-Speicher-Konzept die EEG-Umlage aufgrund "Inselnetzes" entfällt (§ 61a Nr. 2 EEG 2017). Der BDEW sieht in seiner Stellungnahme für alle relevanten Verbrauchsmengen eine EEG-Umlagepflicht von 40 Prozent, wobei dem Eigenversorger die Saldierungsmöglichkeit des § 61l Abs. 1 EEG 2017 offensteht.

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