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BDEW-Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation der Versorgungssicherheitsvariante TENP (Trans Europa Naturgas Pipeline)

Am 1. August 2018 haben die Fernleitungsnetzbetreiber den Netzausbauvorschlag der Versorgungssicherheitsvariante auf Basis der gegenwärtigen, temporären Einschränkung der Transportkapazität auf dem TENP-Leitungssystem veröffentlicht und der Bundesnetzagentur übergeben. Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren gestartet, welches am 31. August endete. Daran hat sich der BDEW beteiligt.

Der Vorschlag sieht vor, in Ergänzung zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2018-2028, bei der Versorgungssicherheitsvariante TENP 54 km zusätzliche Transportinfrastruktur mit einer Investition in Höhe von 171 Mio. Euro. zu bauen. Die Versorgungssicherheitsvariante enthält Maßnahmen zur Sicherung der benötigten festen Kapazitäten insbesondere für die Versorgung von Baden-Württemberg.

Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren gestartet, welches am 31. August 2018 endete. Der BDEW hat am 31. August 2018 seine Stellungnahme fristgerecht an die Bundesnetzagentur übermittelt.

In seiner Stellungnahme begrüßt der BDEW die Aufnahme der Versorgungssicherheitsvariante auf Basis der gegenwärtigen, temporären Einschränkung der Transportkapazität auf dem TENP-Leitungssystem in den Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2018-2028. Dadurch sollen erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der benötigten Kapazitäten für die Versorgung von Baden-Württemberg über den 30. September 2020 hinaus festgestellt werden. In diesem Zusammenhang fordert der BDEW die Einschränkungen auf der TENP schnellstmöglich zu beheben.

Darüber hinaus hält es der BDEW für sinnvoll die beschriebene Variante 5 (Verlagerung an den Grenzübergangspunkt Oltingue) weiterzuverfolgen. Die bisherige Beschreibung der Verlagerung von Kapazität nach Oltingue und einer damit verbundenen Entlastung von Wallbach lässt vermuten, dass diese Variante einerseits wirtschaftlich sinnvoll und andererseits zeitnah umsetzbar sein könnte.

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