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BDEW-Stellungnahme zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

BAFA-, KfW- sowie Einzelförderrichtlinien sollen in drei neue Fördersäulen überführt werden. Das BMWi legte Ende Februar 2020 erste Entwürfe vor, zu denen der BDEW Stellung bezog.

Das BMWi legte im Mai 2017 erste Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung der Beratungs- und Investitionsförderprogramme vor. Dafür sollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW und das Marktanreizprogramm des BAFA sowie weitere Einzelförderungen in drei neue Fördersäulen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen überführt werden. Im Herbst 2019 nahm die Bundesregierung das Vorhaben in das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 auf. Das BMWi legte Ende Februar 2020 erste Richtlinienentwürfe vor, zu denen der BDEW im Folgenden Stellungnahme bezieht. 

Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 verringert werden. Um im gleichen Zug den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu steigern, ist aus Sicht des BDEW ein technologieoffener Gleichklang eines zukünftigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Anfang 2020 eingeführten steuerlichen Förderung sowie einer ambitioniert ausgestalteten investiven Förderung notwendig. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDEW ausdrücklich, dass mit den vorliegenden Richtlinienentwürfen die bis dato komplexe Förderlandschaft adressatenfreundlicher und attraktiver ausgestaltet werden soll.

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