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Stellungnahme zur Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)

Mit dem Marktstammdatenregister soll ein zentrales Register für die Energiewirtschaft geschaffen werden. Es erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen - erneuerbar und konventionell, Neuanlagen und Bestandsanlagen, Strom und Gas - sowie bestimmte Verbrauchsanlagen und erhöht dadurch Transparenz und Umsetzung des gesamten Energiewende. Nach und nach sollen bestehende Meldepflichten von Stammdaten in das Marktstammdatenregister integriert und somit abgebaut werden.  Nach dem die BNetzA in der zweijährigen Vorbereitungszeit dieses Registers einen umfassenden Konsultationsprozess unter breiter Beteiligung der Branche durchgeführt hat, soll nun die Marktstammdatenregisterverordnung die Rechte und Pflichten der betroffenen Akteure regeln. In der Verbändeanhörung, die das Bundeswirtschaftministerium im Dezember 2016 startete, nutzt der BDEW in seiner Stellungnahme die Chance, auf Verbesserungspotentiale hinzuweisen.

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