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Positionspapier: Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und PV

Der BDEW begrüßt in seinem Ausgestaltungsvorschlag die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Ziel der CO2-Reduktion. Dafür unterstützt die Energiewirtschaft jede verantwortbare Zusatzanstrengung beim Ausbau von Erneuerbaren Energien.

Der Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD sieht als Maßnahme zur Schließung der Lücke bei der Erreichung der 2020-Klimaziele Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik in Höhe von jeweils 4 GW vor, mit einer Wirksamkeit je zur Hälfte in 2019 und 2020. Neben diesen Sonderausschreibungen ist ein Zusatzbeitrag der Offshore-Windenergie vorgesehen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Aufnahmefähigkeit der Netze. Um die regionale Steuerung des Zubaus Erneuerbarer Energien zu verbessern, stellt der Koalitionsvertrag überdies auch die Festlegung eines Mindestanteils über alle Erzeugungsarten für die Ausschreibungen südlich des Netzengpasses in Aussicht.

Im vorliegenden Positionspapier unterbreitet der BDEW einen Umsetzungsvorschlag für die Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik. Aus Sicht des BDEW sollten die geplanten Sondermengen im Rahmen der gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regulär geplanten Auktionstermine ausgeschrieben und auch für diese zusätzlichen Leistungen die regulären Ausschreibungsbedingungen angewandt werden. Um größtmöglichen Wettbewerb zu sichern, gleichzeitig jedoch die gewünschte, schnellstmögliche Wirksamkeit der zusätzlichen Leistungen zu gewährleisten, sollten diese gestaffelt auf die regulären Termine der Jahre 2018 bis 2020 verteilt werden. Das Papier beinhaltet eine mögliche Aufteilung, nennt weitere Details zum Ausgestaltungsvorschlag und nimmt Stellung zu weiteren im Koalitionsvertrag genannten Aspekten wie der erforderlichen Berücksichtigung der Netzsituation.


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