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Stellungnahme zum Entwurf des Ersten Nationalen Luftreinhalteprogramms (Stand 12.12.2018)

BDEW moniert fehlende Kohärenz des Entwurfs für das erste Nationale Luftreinhalteprogramm.

Der BDEW legt umfangreichen Ergänzungs- und Änderungsbedarf vor, der für den Sektor Energiewirtschaft eine Neubewertung der Luftschadstoff-Emissionsbilanzierung erfordert. Die vorgeschlagene Änderung der 13. BImSchV ist nicht erforderlich. Die Festlegung von Emissionsanforderungen am unteren Ende der BVT-Emissionsbandbreiten würde zu unverhältnismäßigen Belastungen der Betreiber führen. Beiträge weiterer europäischer Politiken und Maßnahmen, das Energiesammelgesetz und die Beschlüsse der KWSB sind bei der Ausgestaltung des Luftreinhalteprogrammes zu berücksichtigen. Die NOx-Reduktionsziele lassen sich ohne unverhältnismäßige „neue Maßnahmen“ erreichen.

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