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Stellungnahme: Nachkonsultation Produktivitätsfaktor Strom

Im Festlegungsverfahren zum Produktivitätsfaktor (Xgen) Strom hat die Bundesnetzagentur am 16. November 2018 eine Nachkonsultation gestartet. Der BDEW hat hierzu am 26. November 2018 Stellung genommen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss die auf Stromnetzbetreiber anzuwendende sektorale Produktivitätsvorgabe („Xgen“) vor der 2019 beginnenden dritten Regulierungsperiode berechnen und festlegen. Hierzu hat die BNetzA-Beschlusskammer 4 am 19. Oktober 2018 den Festlegungsentwurf veröffentlicht. Der Xgen soll anhand von Vergangenheitsdaten eine Prognose vornehmen, wie sich die Produktivität und die Einstandspreise der Stromnetzbetreiber im Zeitraum 2019 bis 2023 in Relation zur Gesamtwirtschaft entwickeln werden. Der BDEW hat zu dem Festlegungsentwurf am 9. November 2018 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. In Reaktion auf neue Erkenntnisse hat die BNetzA am 16. November 2018 eine Nachkonsultation eröffnet. Hierzu hat der BDEW am 26. November 2018 eine ergänzende Stellungnahme abgegeben.

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