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Stellungnahme zu Art. 36a des Entwurfs der Strombinnenmarkt-Richtlinie

Argumente gegen die „VNB-Generalverbotsklausel“ gemäß Vorschlag des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament schlägt in seiner Positionierung zur Überarbeitung der Strombinnenmarkt-Richtlinie (BMRL) einen zusätzlichen Artikel 36a vor. Dieser sieht vor:

  • VNB sollen nur Tätigkeiten ausüben dürfen, die ausdrücklich in der Strombinnenmarkt-Richtlinie (BMRL) oder in der Strombinnenmarkt-Verordnung (BMVO) festgelegt sind („Whitelist“-Prinzip). Diese umfassen im Wesentlichen den Betrieb eines Stromnetzes im eigenen Gebiet und einige speziell beschriebene Aufgaben (z. B. die Beschaffung von Verlustenergie).

  • Ausnahmen soll es nur geben, wenn die Tätigkeit für die Erfüllung der in der BMRL oder der BMVO geregelten Aufgaben der VNB oder einen sicheren Netzbetrieb notwendig ist und es kein geeignetes Angebot von Dritten gibt. Die Regulierungsbehörde muss der Ausnahme zustimmen.

Der BDEW lehnt diesen Vorschlag nachdrücklich ab. Die Regelung ist entbehrlich und darüber hinaus gefährlich mit Blick auf die Fähigkeit der Unternehmen, die zunehmenden Herausforderungen der Energiewende zu meistern.

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