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Stellungnahme zum Produktivitätsfaktor Strom

Die Bundesnetzagentur hat am 19. Oktober 2018 die Konsultation zur Festlegung der sektoralen Produktivitätsvorgabe („Xgen“) für Stromnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode (2019 bis 2023) eröffnet. Der BDEW hat hierzu am 9. November 2018 Stellung genommen.

Die Bundesnetzagentur muss die auf Stromnetzbetreiber anzuwendende sektorale Produktivitätsvorgabe („Xgen“) vor der 2019 beginnenden dritten Regulierungsperiode berechnen und festlegen. Hierzu hat die BNetzA-Beschlusskammer 4 am 19. Oktober 2018 den Festlegungsentwurf veröffentlicht. Der Xgen soll anhand von Vergangenheitsdaten eine Prognose vornehmen, wie sich die Produktivität und die Einstandspreise der Stromnetzbetreiber im Zeitraum 2019 bis 2023 in Relation zur Gesamtwirtschaft entwickeln werden.

Der BDEW hat am 9. November 2018 zu dem Festlegungsentwurf Stellung genommen. Darin wird nachgewiesen, dass die von der BNetzA konsultierten Werte nicht plausibel und deutlich zu hoch sind. Durch die Einbeziehung des Ausreißerjahres 2006 wird das Gesamtergebnis massiv verzerrt. Der konsultierte Xgen ist auch im Vergleich zu dem Xgen für Gasnetzbetreiber (0,49 %) und im Vergleich mit anderen Branchen sowie mit Netzbetreibern im Ausland unplausibel hoch. Aus Sicht des BDEW ist mit den vorhandenen Daten eine belastbare Herleitung eines X Generell größer null nicht möglich. Zur Korrektur der identifizierten Fehler hat der BDEW in seiner ausführlichen Stellungnahme eine Reihe umsetzbarer und begründeter Vorschläge eingebracht. Die BDEW-Stellungnahme wird ergänzt durch ein Kurzgutachten von Oxera, in welchem mit alternativen Ansätzen methodisch nachgewiesen wird, dass nur deutlich geringere Produktivitätspotenziale der Stromnetzbetreiber plausibel sind.

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