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Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen

Im Wesentlichen enthält die technologieneutrale Innovationsausschreibung drei neue Elemente: die fixe Marktprämie, keine Förderung bei negativen Strompreisen und die Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung. Diese Elemente basieren auf einer Einigung der Koalitionsfraktionen im Rahmen des Energiesammelgesetzes im vergangenen Jahr.

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