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Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zu Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen

Am 6. November 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Diskussionsentwurf einer Verordnung (§ 35c Einkommenssteuergesetz) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorgelegt.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf sollen die grundlegenden Anforderungen der noch in der Erarbeitung befindlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) denen des vorliegenden Verordnungsentwurfs entsprechen. Diesen angestrebten Gleichlauf begrüßt der BDEW ausdrücklich. Unterschiedliche Mindestanforderungen für Fördertatbestände der steuerlichen und investiven Förderung müssen unbedingt vermieden werden. Hinsichtlich der Regelungen zu "Renewable Ready-" und "Hybrid-Anlagen" fordert der BDEW eine Anerkennung von leitungsgebundenen, erneuerbaren Energie- und Wärmelieferungen im Sinne des erforderlichen Anteils Erneuerbarer Energien. Weiterhin sollten systemdienliche elektrochemische Speicher sowie KWK-Anlagen mit in die Fördertatbestände aufgenommen werden.

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