25.6.2020
09:45 Uhr
BDEW,
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Befristete Mehrwertsteuersenkung als Herausforderung für die Energie- und Wasser-/Abwasserwirtschaft

Rückblick BDEW-Webinar vom 25.06.2020

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Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Mehrwertsteuer temporär vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 abzusenken. Nach dem Kabinettsbeschluss zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" soll der volle Umsatzsteuersatz dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.

Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer führt zu besonderen Herausforderungen für Energie- und Wasserlieferanten sowie für Abwasserentsorger bei der steuerrechtlichen und vertragsrechtlichen Abwicklung. Dies betrifft Fragen zur Ausweisung des geltenden Umsatzsteuersatzes und Anforderungen an die Rechnungslegung. Im Verhältnis zum Kunden ist die Preisgestaltung zu klären und damit verbunden die vertragsrechtlichen und kommunikativen Vorgaben im Falle einer befristeten Preissenkung. 

In dem BDEW-Webinar werden für die Energie- und Wasser-/Abwasserwirtschaft u.a. anhand der vom BDEW erarbeiteten Handlungsempfehlungen

  • die wichtigsten steuerrechtlichen und vertragsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung aufgegriffen und 
  • pragmatische Lösungen zur Umsetzung aufgezeigt.


Kostenfrei für BDEW-Mitgliedsunternehmen:

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