None

Windkraft: Kleine Anlage, kurzer Prozess

Viele Windkraftanlagen brauchen aufwendige Genehmigungsverfahren. Sind Kleinwindkraftanlagen der Ausweg für Kommunen und Unternehmen?
None

© Foto: Adobe Stock

Im Februar 2020 gab es einen neuen Rekord: Bedingt durch den Wintersturm "Sabine" konnten zeitweilig mehr als 60 Prozent der deutschen Stromversorgung durch Windenergie bestritten werden. Doch trotz dieser beeindruckenden Quote ist der Bau von Windkraftanlagen ins Stocken geraten. Das liegt zum einen an der EEG-Reform und ihren veränderten Förderbedingungen, zum anderen wird der Platz für neue Großanlagen zunehmend knapp. Nicht zuletzt sind es auch die langwierigen Genehmigungsverfahren sowie das Risiko von Klagen von Natur- und Artenschützern, die den Bau neuer Anlagen immer wieder verzögern. 

Kleinwindkraftanlagen zur Selbstversorgung hingegen werden für Kommunen, Industrie-unternehmen und landwirtschaftliche Großbetriebe zunehmend interessanter, sagt Kim Heidebrecht von E.ON. "Anders als für Windkraftanlagen, die man aus großen  Erzeugungsparks kennt, gelten für kleinere Anlagen deutlich moderatere Auflagen", so Heidebrecht. Das verkürze die Genehmigungsverfahren erheblich. Auch die Akzeptanz seitens der Bürger sei bei kleineren Anlagen, die auf gewerblich genutzten Flächen entstehen, deutlich höher. E.ON gehört gemeinsam mit der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft und der Leitner-Gruppe zu den Investoren des Spinoffs b.ventus, das seit Anfang des Jahres das E.ON Windrad 250 anbietet, eine Windkraftanlage der 250-Kilowatt-Klasse. 

Dreissig Zentimeter machen den Unterschied 

Mit einer Höhe von 49,7 Metern liegt das Windrad knapp unter der Grenze von 50 Metern, die Klein- von Großwindkraftanlagen unterscheidet. Letztere erreichen Höhen von mehr als 200 Metern bis zur Rotorblattspitze. Sie dürfen nur auf ausgewiesenen Vorrangflächen fernab von Siedlungen errichtet und müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden – mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von sechs bis acht Jahren. Windanlagen unter 50 Meter Höhe hingegen sind nicht an Raumordnungs- und nur sehr selten an Flächennutzungspläne gebunden. Sie unterliegen den Bauordnungen der Bundesländer und können grundsätzlich auf Betriebsgeländen in Gewerbe- und Mischgebieten oder auch auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. 


Windkraft


In den meisten Fällen genügt eine einfache Baugenehmigung – so wie beim Bau einer Produktionshalle oder eines Stalls. 

"In der Regel dauern solche Genehmigungsverfahren nur etwa sechs bis neun Monate", sagt Kim Heidebrecht. Der Prototyp des Windrad 250 ging am 15. März 2019 in Steinfeld (Schleswig-Holstein) ans Netz und erzeugt Strom für einen landwirtschaftlichen Betrieb, eine zweite Anlage wird in diesem Jahr im brandenburgischen Ketzin errichtet, nachdem das Genehmigungsverfahren im April 2020 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. 

Wie schnell rechnet sich die Anlage?

Eine kleine Anlage wie das Windrad 250 schlägt mit Kosten von rund 600.000 Euro zu Buche, die jährliche Wartung, Bau- und Projektierungskosten inbegriffen. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet. Auf den selbst erzeugten und genutzten Strom sind 40 Prozent der EEG-Umlage zu entrichten, also etwa 2,7 Cent pro kWh. Im Regelfall rechnen sich Kleinwindanlagen nur für Eigenverbraucher, eine reine Einspeisung ins Stromnetz lohnt sich angesichts der derzeit geringen Vergütungen nicht. Kim Heidebrecht: "Die Investition amortisiert sich durch die reelle Stromkostenersparnis von 60 Prozent innerhalb von sechs bis zehn Jahren ab ­einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 400.000 Kilowattstunden."

Text: Jochen Reinecke


Mehr zu Windkraft

Alles eine Frage des Geldes - wie die Politik die Akzeptanz für den Ausbau der Windenenergie erhöhen möchte. Ein Essay von Gundula Hübner. Zum Beitrag

Ein zweites Leben für die Energiewende - wie Windenergieanlagen weiter sinnvoll genutzt werden können, wenn sich ihr ursprünglicher Betrieb nicht mehr rechnet. Zum Artikel

 

Suche