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BDEW-Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021

Zum 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen. Im Rahmen des Redispatch 2.0 sollen neue Prozesse den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren.

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© yelantsevv/ Shutterstock

Angesichts von Verzögerungen bei der Implementierung im Markt hat der BDEW eine branchenweite Übergangslösung für den gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 veröffentlicht. Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (vormals BMWi). 

Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten. 

Ferner bleibt das Ziel eines vollumfänglichen physischen bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Übergangslösung unberührt. Spätestens zum 1. März 2022 ist die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen. Zu diesem Stichtag startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Residpatch-2.0- Zielprozesse. Die Branche treibt die Umsetzung der Zielprozesse weiterhin mit aller Kraft voran und berichtet über die Fortschritte regelmäßig an die BNetzA. Die Übergangslösung ist ausdrücklich auf den 31. Mai 2022 befristet.

Weiterführende Informationen zu Bilanzkreisbewirtschaftung und Detailprozessen sowie der rechtlichen Einordnung und zeitlichen Begrenzung der Übergangslösung entnehmen Sie bitte den Dokumenten „BDEW-Übergangslösung RD2.0 – Allgemeine Beschreibung“ und „BDEW-Übergangslösung RD2.0 - Detailprozesse zur Geltendmachung und Auszahlung von Ansprüchen“.

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