Drucken

BDEW fordert Technologieoffenheit und wird Förderstrategie Energieeffizienz eng begleiten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11. Mai 2017 die Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die bisherigen Förderprogramme neu auszurichten und zu konsolidieren. Der BDEW wird die Umsetzung der vorgeschlagenen Strategie eng begleiten und im Dialog mit dem Ministerium die Forderung nach einer technologieoffenen Ausgestaltung weiter betonen.

Förderprogramme von großer Bedeutung für CO2-Reduktion im Gebäudebereich

Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele muss der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland bis 2050 um die Hälfte reduziert werden. Der Gebäudesektor hat mit etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und einem Drittel der THG-Emissionen in Deutschland ein beachtliches Einsparpotential. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung im Jahr 2014 Sofortmaßnahmen beschlossen, mit denen bis 2020 im Gebäudebereich 25 - 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden sollen. Rund ein Drittel der Einsparungen soll hierbei über Fördermaßnahmen realisiert werden, wie beispielsweise das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm.  Auch der im November 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzplan 2050 betont die wichtige Anreizfunktion, die die Förderprogramme des Bundes im Gebäudebestand entfalten müssen.

Ziel der Fördervereinfachung ist zu begrüßen

Mit der nun vorgestellten Förderstrategie sollen die bestehenden Beratungs- und Investitionsförderprogramme grundlegend reformiert und für die Zielgruppe leichter verständlich ausgestaltet werden. Diese Vereinfachung der in der Vergangenheit für den Anwender teilweise schwer zu überschauenden Förderlandschaft begrüßt der BDEW grundsätzlich. Mit der Zusammenführung der Programme setzt die Bundesregierung zugleich ein klares Signal, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienz gleichrangig zu betrachten sind.

Mit den drei aufeinander aufbauenden Fördermodulen Beratung, Einzelmaßnahmen und  systemische Maßnahmen sollen künftig die folgenden Förderbereiche adressiert werden:

  • Stromeinsparung in privaten Haushalten,

  • Energieeffiziente Gebäude,

  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe und

  • Wärmeinfrastruktur.

Die Energieberatung soll insgesamt besser mit der Investitionsförderung verzahnt und breiter aufgestellt werden. Der kürzlich vorgestellte gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan wird hierbei ab Juli 2017 als Instrument in der Vor-Ort-Beratung zum Einsatz kommen. Zur weiteren Vereinfachung soll das Marktanreizprogramm, das bisher in Teilen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet wurde, mit den bestehenden KfW-Programmen zusammengelegt werden.

Eine richtige Idee innerhalb der vorgestellten Förderstrategie ist sicher auch der sogenannte One-Stop-Shop zur Beantragung und Begleitung von Fördermitteln. Dabei ist allerdings auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung zu achten.

Umsetzung muss technologieoffen erfolgen

Der vorgelegten Strategie zufolge soll die Förderung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und möglichst technologieneutral erfolgen. Vor diesem Hintergrund sieht der BDEW das geplante Auslaufen der Brennwertkesselförderung im Jahr 2019 kritisch.

Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einem Pressestatement: "Es ist der falsche Ansatz, bestimmte Heiztechnologien sukzessive aus dem Markt zu drängen. Gerade die Gasbrennwert-Technik ist eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, schnell CO2 im Heizungskeller einzusparen."

Für die Energiewende setzt das Auslaufen der  Förderung für die Gas-Brennwerttechnik ein falsches Signal. Der langfristige Erhalt der Gasinfrastruktur ist für eine energieträgerübergreifende Sektorkopplung von großer Bedeutung und darf nicht durch Technologieverbote gefährdet werden. Auch die Benachteiligung einzelner erneuerbarer Energien – hier konkret: Biogas – kann nicht Ziel der Förderstrategie sein und sollte mit Blick auf die Klimaziele nochmals diskutiert werden. Der BDEW wird sich hierzu mit konkreten Vorschlägen einbringen.

In diesem Kontext wird ebenfalls die Definition der förderfähigen Hybridsysteme diskutiert werden müssen. Diese sollte einerseits möglichst pragmatisch und praxistauglich ausgestaltet sein. Andererseits sollte sie jedoch offen genug sein, um zukünftig sinnvoll erscheinende System nicht auszugrenzen.

Diskussion um weitere Alternativen nötig

Mit der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen ist 2015 ein Förderinstrument am Veto einer Landesregierung gescheitert, das für die Erreichung der Primärenergieeinsparungen sehr zielführend gewesen wäre. Um den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen, braucht es eine Modernisierungsoffensive im Heizungskeller in Form einer steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen in CO2-sparende und effiziente Heizungstechnik, wie es der BDEW seit längerem fordert. Das Thema sollte von der Bundesregierung in der Diskussion um volkswirtschaftlich effiziente Anreizinstrumente erneut aufgegriffen werden.

Nächste Schritte zur Umsetzung der Förderstrategie

Das zuständige BMWi erarbeitet derzeit eine Roadmap zur Umsetzung der Förderstrategie. Hierzu muss bis spätestens 2019 die gesamte Restrukturierung der Förderkulisse abgeschlossen  sein, damit ab 2020 die neue Strategie in der Praxis gewährleistet ist. Die Einführung einzelner Komponenten der Gesamtstrategie erfolgt schrittweise bis 2019. Kurzfristig soll bis zum 1. Juli 2017 die Definition der förderfähigen Hybridsysteme und die Einführung der individuellen Sanierungsfahrpläne in die Vor-Ort-Beratung (BAFA) erfolgen. Die haushalts- und beihilferechtlichen Prüfungen hierzu laufen derzeit.

Suche