Leistungen des BDEW für seine Mitgliedsunternehmen
BDEW-Mitglied zu sein, ist eine gute Sache, weil:
- Die Energie- und Wasserwirtschaft hat durch den BDEW eine STARKE STIMME UND WIRD SO IN DER POLITIK GEHÖRT
- Der BDEW ist IHRE DIREKTE VERBINDUNG ZUR EUROPÄISCHEN UNION
- Im BDEW kommt der Mittelstand zu Wort und wird durch die KMU-VERTRETUNG BESONDERS GESTÄRKT UND UNTERSTÜTZT
- Sie sind Teil des größten BRANCHENNETZWERKS DER ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT
- Nirgendwo sonst wird so viel AKTUELLES FACHWISSEN VERMITTELT
- Als Mitgliedsunternehmen sind Sie mit Ihrem Unternehmen IN ALLEN DISKUSSIONEN SPRACHFÄHIG
- Der BDEW ist MIT IHNEN VOR ORT
- Sie profitieren von qualitativ hoher fachlicher und persönlicher BERATUNG DER BDEW-EXPERTINNEN UND BDEW-EXPERTEN
- Der BDEW bietet Ihnen den kompletten Branchenüberblick und UNTERSTÜTZT SIE IN DER MEINUNGSBILDUNG
- Sie als Unternehmen BESTIMMEN SELBST MIT, WIE DIE BRANCHENPOSITIONEN AUSSEHEN
- Sie halten durch den BDEW den ANSCHLUSS AN DIE WICHTIGEN BRANCHENENTWICKLUNGEN
- Auch das MARKETING IHRES UNTERNEHMENS PROFITIERT
Die Landesorganisationen des BDEW erbringen vor Ort eigene weitere, individuelle Leistungen. Die Kontaktdaten der für Ihr Unternehmen zuständigen Landesorganisation finden Sie in der Rubrik Landesorganisationen.
Mitglied werden
Die ordentliche Mitgliedschaft im BDEW können Unternehmen und Betriebe erwerben, die in Deutschland Energie-, Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung betreiben. Energieversorgung umfasst die Erzeugung, den Handel und den Vertrieb von Elektrizität, Gas, Nah- und Fernwärme, Kälte sowie den Betrieb der dafür erforderlichen Netze, Speicher sowie weiterer Infrastruktur. Wasserwirtschaft umfasst die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie den Betrieb der dafür erforderlichen Infrastruktur.
Angesprochen sind Unternehmen und Betriebe gleich welcher Rechtsform, die Netze, Speicher oder andere energie- oder wasserwirtschaftliche Infrastruktur betreiben oder Betriebe dieser Art verwalten oder die eine Funktion innerhalb der allgemeinen Energieversorgung oder Wasserwirtschaft übernehmen.
Der BDEW hat unmittelbare und mittelbare ordentliche Mitglieder. Die unmittelbare Mitgliedschaft wird direkt beim Bundesverband erworben. Über die Aufnahmeanträge entscheidet der BDEW-Vorstand. Unternehmen, die ihren Sitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Saarland haben, erhalten grundsätzlich die mittelbare ordentliche Mitgliedschaft des BDEW. Diese wird durch die Mitgliedschaft in den dort ansässigen Landesverbänden erworben. Dabei entsteht jedoch keine doppelte Beitragspflicht.
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann der BDEW in besonderen Fällen, z. B. für ausländische Unternehmen, Startups und IT-Dienstleistungsunternehmen aus dem Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, anbieten. Auch über diese Aufnahmeanträge entscheidet der BDEW-Vorstand. Hersteller, Beratungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer können satzungsgemäß leider keine Mitgliedschaft erhalten.
Sie haben weitergehende Fragen zur Mitgliedschaft im BDEW? Wir stehen Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung!
Informationen zur Mitgliedschaft anfordern
Welche umfangreichen Serviceleistungen der BDEW zur Verfügung stellt, haben wir Ihnen weiter unten übersichtlich in Kurzform zusammengefasst.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ira Hartmann
Abteilungsleiterin Mitgliederangelegenheiten und Verbandsentwicklung
Telefon: +49 30 300199-1470
E-Mail: ira.hartmann@bdew.de