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BDEW, VKU und GEODE veröffentlichen Kooperationsvereinbarung Gas IX

Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) wurde vom BDEW in Zusammenarbeit mit den Verbänden VKU und GEODE überarbeitet und am 30. Juni 2016 veröffentlicht und gilt ab 1. Oktober 2016.

In der neuen Fassung IX wurden insbesondere Regelungen hinsichtlich ausstehender Anforderungen gemäß GaBi Gas 2.0 zur untertägigen Datenmeldung, der Umstellung auf eine tägliche Netzkontenabrechnung sowie der untertägigen Verpflichtungen aufgenommen.

Zudem wurden Vorschläge bezüglich der weiteren Ausgestaltung von Regelungen zur Einbringung gebündelter Kapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten, zur Umsetzung der Vorgaben der BEATE-Festlegung zur Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten sowie zur Implementierung einer Öffnungsklausel für die Zuteilung neuer Kapazität im Falle einer Änderung des europäischen Network Code Capacity Allocation Mechanism (NC CAM) - Incremental Capacity eingebracht. Vorgaben zum Demand-Side-Management (DSM)-Regelenergieprodukt der Martkgebietsverantwortlichen wurden aufgenommen, die im Wesentlichen den Kommunikationsfluss der Parteien regeln.

Änderungen haben sich auch in Bezug auf den Lieferantenrahmenvertrag Gas ergeben. Dieser wurde weitestgehend mit dem Netznutzungsvertrag Strom vereinheitlicht. Auch der Bilanzkreisvertrag wurde umfangreich mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit überarbeitet. Darüber hinaus wurden Leitfäden aktualisiert und im Falle des Leitfadens Marktraumumstellung hinsichtlich neuer Erkenntnisse fortgeschrieben.

Die beteiligten Verbände passen die Kooperationsvereinbarung Gas je nach Erfordernis den neuen rechtlichen Vorgaben und Marktveränderungen an. In der neuen Version IX wurden der Hauptteil der Kooperationsvereinbarung Gas und ein Teil der Anlagen und Leitfäden überarbeitet.

Wesentliche Themen sind:

  • die Umsetzung der Festlegung zur Gasbilanzierung ("GaBi Gas 2.0") im Wesentlichen in Bezug auf die tägliche Netzkontoabrechnung, untertägige Verpflichtungen für Bilanzkreisverantwortliche und untertägiger Datenmeldungen

  • die weitere Ausgestaltung von Regelungen zur Einbringung und Nominierung gebündelter Kapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten,

  • die Umsetzung der Vorgaben der BEATE-Festlegung zur Bepreisung von Ein- und Ausspeiskapazitäten

  • die Festlegung von Reservierungsquoten für Kapazitäten sowie das Ermöglichen von Regelungen für neue technische Kapazität gemäß des europäischen Network Code Capacity Allocation Mechanism (NC CAM) - Incremental Capacity

  • die Aufnahme von Regelungen zum neuen DSM-Regelenergieprodukt der Marktgebietsverantwortlichen

  • die Überarbeitung des Lieferantenrahmenvertrages Gas hin auf eine weitgehende Harmonisierung mit dem Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrag Strom

  • eine Restrukturierung des Bilanzkreisvertrages Gas und Anpassungen hinsichtlich der Verbesserung von Lesbarkeit und Verständlichkeit

  • die Überprüfung und Anpassung der allgemeinen Klauseln der Standardverträge,

  • die Aktualisierung der Leitfäden SLP Gas, Bilanzkreismanagement Gas, Krisenvorsorge, Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen Gas sowie der Leitfaden Marktraumumstellung

Alle Dokumente zur KoV IX sind ab sofort hier abrufbar.

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