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Statement für die Presse

BDEW zur EEG-Novelle

Die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) geht am heutigen Freitag in die erste Lesung im Bundestag. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

  • „Jährliche Ausschreibungsmengen anheben“
  • „Hemmnisse bei der Flächenverfügbarkeit beseitigen“
  • „Ausbau der Photovoltaik deutlich ambitionierter vorantreiben“
  • „Wirtschaftlichen Betrieb ausgeförderter Anlagen sichern und Repowering ermöglichen“

„Der heute diskutierte Entwurf der EEG-Novelle stellt an vielen Stellen die richtigen Weichen, um dem Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 näher zu kommen. Er läuft jedoch Gefahr, von aktuellen Entwicklungen überholt zu werden: Die in Brüssel diskutierte Anhebung des 2030-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent Treibhausgasreduktion im Vergleich zu 1990 hätte erhebliche Auswirkungen auf den hier festgelegten Erneuerbaren-Ausbaupfad. Gleiches gilt für die absehbare Entwicklung des Stromverbrauchs, der im Jahr 2030 aufgrund des Hochlaufs von Wasserstoff und Elektromobilität steigen wird. Die Novelle muss hier flexible Regelungen vorsehen, um bei allen sich ändernden Rahmenbedingungen nachsteuern zu können. Im Vorgriff auf die zu erwartende Anhebung der Ausbauziele sollten daher die jährlichen Ausschreibungsmengen deutlich angehoben werden. Auch die Ausschreibungsmengen in den Folgejahren sollten wesentlich schneller hochgefahren werden.

Bei einigen zentralen Punkten bleibt der Entwurf leider noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Deutlich zu zaghaft sind die geplanten Regelungen, mit denen Hemmnisse bei der Flächenverfügbarkeit aus dem Weg geräumt werden sollen. Der geplante Kooperationsausschuss zur verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Kooperationsmechanismus mit mehr Verbindlichkeit wäre hier aber zielführender. Es ist absolut richtig, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien jetzt als im „öffentlichen Interesse liegend“ und der „öffentlichen Sicherheit dienend“ definiert wird. Diese Festlegung muss dann aber auch konsequent für die Standardisierung von Vorgaben, die Prüfung von Eingriffen in die Natur sowie den Gebrauch von Ausnahmeregelungen angewandt werden. Nur so kann diese neue Regelung die nötige Schubkraft entwickeln.

Beim Ausbau der Photovoltaik reichen die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um die in der Novelle vorgesehene Verdopplung der installierten Leistung auf 100 GW in den kommenden zehn Jahren zu erreichen. Hierfür brauchen wir einen Boom der Photovoltaik! Ausschreibungsvolumina müssen erhöht werden, mehr Gebotstermine anberaumt und ein Monitoring hinsichtlich der Zielerreichung installiert werden. Künstliche Limitierungen wie Obergrenzen für den Zubau sollten gänzlich entfallen. Und insbesondere die Aufdach-PV muss deutlich gestärkt werden: Eine Umlagebefreiung bis 30 kWp und eine Wahlmöglichkeit zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung sind wichtige Instrumente, um die Nutzung des großen Potenzials bislang ungenutzter Dachflächen anzureizen. Auch die unnötigerweise geforderte Nachrüstung mit Mess-Einrichtungen schon für sehr kleine Anlagen verhindert den Start der dezentralen Energieversorgung.

Die derzeit noch geplante Regelung einer Nicht-Vergütung bei negativen Preisen wäre insbesondere für die Windenergie kontraproduktiv, da sie einer verdeckten Förderungskürzung gleichkommt. Neben der erschwerten Refinanzierung der Investitionen in EE-Anlagen werden auch die Hemmnisse für die Nutzung von Speichern und Power-to-X nicht abgebaut.

Für die Erreichung der Ausbauziele muss gleichzeitig gewährleistet werden, dass ausgeförderte Bestandsanlagen und deren Standorte erhalten bleiben. Dafür brauchen sie eine faire Chance, wirtschaftlich betrieben werden zu können. Das EEG muss hier den Weg ebnen, damit Erneuerbare Energien sich in den Markt integrieren können. Die wachsende Nachfrage nach sauberem erneuerbarem Strom bietet ausgeförderten EEG-Anlagen gute Chancen, ihren Strom direkt zu vermarkten.

Wichtig ist auch, bestehende Windenergie-Standorte für das Repowering zu erhalten. Neue Anlagen können an solchen Standorten deutlich höhere Erträge bringen und damit flächeneffizient den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung erhöhen. Daher sollte geprüft werden, ob eine erleichterte Neubewertung von bestehenden Wind-Standorten möglich ist, auf deren Basis vereinfachte Änderungsgenehmigungen für den Neubau von Anlagen erteilt werden können.“

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