Drucken

Statement für die Presse:

Kapferer begrüßt Jahressteuergesetz zur Elektromobilität

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung hinter dem Ziel vereint, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität auch durch steuerliche Anreize weiter zu beschleunigen. Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden: Zum einen soll für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Zum anderen soll die steuerliche Vergünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 verlängert werden. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass Plug-In-Hybride ab 2025 eine erhöhte elektrische Fahrleistung aufweisen müssen, damit der halbe Steuersatz gewährt wird. Auch die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz sollen verlängert werden.

Um das deklarierte Ziel zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen, muss jedoch noch ein ganz anderer Hebel gezogen werden: Es müssen endlich die rechtlichen Hürden abgebaut werden, um die Installation von Ladesäulen am Arbeitsplatz, in Gewerbegebieten und in Mehrfamilienhäusern überhaupt zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium muss seinen Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und das Miet-und Wohnungseigentumsrechts dahingehend anpassen.“


Suche