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Öffentlich zugängliche Ladepunkte und MsbG: Anwendbarkeit des Gesetzes und Änderungsbedarf

BDEW Positionspapier zum Messstellenbetriebsgesetzt: Elektromobiliät - öffentlich zugängliche Ladepunkte

Der BDEW hat ein Positionspapier "Öffentlich zugängliche Ladepunkte und MsbG: Anwendbarkeit des Gesetzes und Änderungsbedarf" erarbeitet. Darin fordert er, dass einheitlich zwischen Ladepunktzählern (Erfassung Ladestrom) und Netzzählern (Erfassung Letztverbrauch) zu unterscheiden ist. Er vertritt die Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sich auf Messeinrichtungen erstreckt, die den Letztverbrauch aus dem Netz erfassen (Netzzähler). Reine Ladepunktzähler unterliegen dem Anwendungsbereich des MsbG danach nicht. Außerdem fordert der BDEW in dem Positionspapier, die Ausnahmefristen für öffentlich zugängliche Ladepunkte in § 48 und § 19 MsbG bis 2025 zu verlängern. Bezogen auf die Markterklärung sollte das BSI außerdem zukünftig eine ausdrückliche Regelung der Anwendungsfälle in der Elektromobilität in der Markterklärung treffen, insbesondere hinsichtlich der öffentlich zugänglichen Ladepunkte.

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